Medtech Supply
Plattform für die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Medizinprodukten in der Schweiz.
Über Medtech Supply
Um die Versorgungskapazitäten der Schweiz zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie aufrechterhalten zu können, hat der Bundesrat die Armeeapotheke damit beauftragt, die Beschaffung wichtiger medizinischer Güter sicherzustellen.
- Interessierte Anbieter können sich auf der Medtech Supply Plattform registrieren. Sie werden anschliessend automatisch über neu platzierte Marktausschreibungen informiert.
- Unter „Übersicht Produkte“ sind die Artikel ersichtlich, zu welchen via die Medtech Supply Plattform Marktanfragen platziert werden.
Aktuelle Marktanfragen
Derzeit sind keine Martkanfragen ausgeschrieben.
Rahmenbedingungen
Bestimmungen für Angebote
- Die Armeeapotheke publiziert ihre Beschaffungslose auf dieser Website;
- Die Beschaffung der Medizingüter erfolgt über erfahrene Produzenten und Händler mit Sitz in der Schweiz;
- Bedingung zur Teilnahme ist ein Erfahrungsnachweis in der Schweiz wie auch im Beschaffungsmarkt;
- Die Beschaffungslose werden pro Produktegruppe publiziert und vergeben;
- Bei Volumina grösser CHF 25 Mio. ist den Anbietern vorgeschrieben, Konsortien zu bilden;
- Die Prüfung der Angebote und die Vergabe der Lose erfolgt durch die Armeeapotheke;
- Die Vergaben erfolgen freihändig.
Konsortien
- Ein Konsortium stellt rechtlich eine einfache Gesellschaft nach Artikel 530ff OR dar;
- Jedes Konsortium bestimmt die Rolle des Anführers, welcher das Konsortium gegenüber der Armeeapotheke vertritt;
- Angebote von Konsortien sind von allen Mitgliedern zu unterschreiben (Solidarhaftung);
- Die Armeeapotheke stellt Musterverträge aus.
Verfahren
- Die Armeeapotheke publiziert die Beschaffungslose auf dieser Website;
- Die Armeeapotheke und Swiss Medtech informieren die Branche über die neuen Beschaffungslose;
- Anbieter beteiligen sich aufgrund der publizierten Beteiligungslose unter Einhaltung der angegebenen Fristen und Bedingungen;
- Die Armeeapotheke prüft die Angebote und vergibt die Beschaffungsaufträge.
Grundsätze
- Die Armeeapotheke beschafft grundsätzlich nur zertifizierte/zugelassene Produkte;
- Sie beschafft nur Grossmengen;
- Sie beschafft nur komplett assemblierte Produkte (ohne zusätzliche Logistik);
- Zur Produktüberwachung muss eine Qualitätssicherung möglich sein.
- Alle hier eingegebenen Daten werden von uns vertraulich behandelt.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).